Bei Transparenz und Aufklärung über die Corona-Schutzimpfung stehen besonders Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gesundheits- und Pflegeberufen sowie pflegende Angehörige und Betreuerinnen und Betreuer im Fokus. Sie haben direkten Kontakt zu Menschen – und genießen großes Vertrauen. Mehr zur Corona- und Grippeschutzimpfung sowie zur kommenden Impfpflicht für diese Personengruppen erfahren Sie hier.

Sie arbeiten Tag und Nacht für unsere Gesundheit. Sie kümmern sich fachlich kompetent und unter höchster Belastung um Kranke und Pflegebedürftige. Immer wieder stehen sie Menschen auch im täglichen Kampf um Leben und Tod in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zur Seite. Sie sind Pflegerin und Pfleger, Medizinerin und Mediziner, Seelsorgerin und Seelsorger – und manchmal alles zugleich. Das gilt auch für pflegende Angehörige sowie Betreuerinnen und Betreuer, die sich um die rund 3,3 Millionen pflegebedürftigen Menschen kümmern, die in Deutschland in den eigenen vier Wänden versorgt werden. Die Corona-Pandemie hat einmal mehr gezeigt, wie unverzichtbar ihr aller Engagement ist. Sie sind es, die sich an vorderster Stelle gegen die Pandemie stemmen – und dadurch nicht zuletzt einem höheren Risiko ausgesetzt sind, sich selbst zu infizieren. Gleichzeitig müssen sie durchweg darauf achten, dass Pflegebedürftige sowie Patientinnen und Patienten sich nicht anstecken. Sie tragen in der Pandemie also eine zusätzliche Verantwortung.
Der Weg aus der Pandemie: Darum ist die Corona-Schutzimpfung so wichtig
Personen im Gesundheits- und Pflegesektor wie auch pflegende Angehörige sowie Betreuerinnen und Betreuer haben eine weitere wichtige Rolle inne: Sie können wesentlich dabei mithelfen, Patientinnen und Patienten oder Pflegebedürftige, die sich impfen lassen könnten, aber noch unsicher sind, fundiert über die Corona-Schutzimpfung zu informieren.
Insbesondere für medizinisches Personal und Pflegekräfte, die engen Kontakt zu Personengruppen mit hohem Risiko für einen schweren oder gar tödlichen COVID-19-Verlauf haben, ist ein verlässlicher Schutz vor dem Coronavirus enorm wichtig. Egal, ob sie auf der Intensivstation arbeiten, pflegebedürftige oder Menschen mit Behinderung in einer stationären Einrichtung betreuen oder bei einem ambulanten Pflegedienst tätig sind – Infektionen sind überall möglich. Hinzu kommt, dass pflegebedürftige Menschen, Patientinnen und Patienten auf gute medizinische Versorgung und Pflege angewiesen sind.
Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal
Ab dem 15. März 2022 gilt in Deutschland eine Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal. Dies haben Bundestag und Bundesrat mit Blick auf die ernste Lage hinsichtlich der vierten Welle am 10. Dezember 2021 beschlossen. Die Änderung im Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass Beschäftigte in Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen bis Mitte März 2022 Nachweise über einen vollen Impfschutz oder eine Genesung vorlegen müssen – oder eine ärztliche Bescheinigung, dass sie nicht geimpft werden können. Die Impfpflicht gilt auch für Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderungen betreut werden, ferner bei Rettungsdiensten und in sozialpädagogischen Zentren.
Schon im Vorfeld hatten sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten von Bund und Ländern in ihrem Beschluss vom 18. November 2021 dafür ausgesprochen, dass es besonders die vulnerablen Gruppen zusätzlich zu schützen gilt: “Die Länder halten es für erforderlich, dass einrichtungsbezogen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten bei Kontakt zu vulnerablen Personen verpflichtet werden, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen.“
Gut zu wissen: Einige Länder im Ausland haben sich schon vor Monaten zu einer Impfpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen entschieden. Der wichtigste Grund: Diese Personengruppe hat engen Kontakt zu meist vulnerablen Gruppen.
Wer bis zum Ablauf des 15. März 2022 keinen Immunitätsnachweis vorlegen kann, darf nach dem aktuellen Infektionsschutzgesetz nicht in den von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffenen Unternehmen beschäftigt werden. Ausgenommen von der Regelung sind Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. In diesem Fall ist die Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Zeugnisses erforderlich.
Ärztinnen und Ärzte sind hierzulande dank der Impfpriorisierung schon im Juli 2021
zu 94 Prozent vollständig geimpft gewesen, das Pflegepersonal zu 90 Prozent. Mehr zu den Zahlen lesen Sie in dieser Studie.
Unabhängig davon gilt: Auch das Angebot der Auffrischungsimpfung sollte dringend wahrgenommen werden.
Sie haben weitere berufsrechtliche Fragen? Antworten finden Sie hier.
Warum eine Auffrischungsimpfung für Pflegebedürftige besonders wichtig ist
Der größte Teil der Pflegebedürftigen, die ein hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen COVID-19-Verlauf haben, ist vollständig gegen COVID-19 geimpft. Bei immungeschwächten Patientinnen und Patienten, Höchstbetagten und Pflegebedürftigen kann es allerdings zu einer reduzierten oder schnell nachlassenden Immunantwort nach einer vollständigen COVID-19-Impfung kommen. Eine Auffrischungsimpfung ist besonders für diese Menschen dringend empfohlen. Die Impfungen können von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten oder von (mobilen) Teams der Impfstellen vorgenommen werden. Sie sollten in der Regel ab drei Monate nach Abschluss der ersten Impfserie erfolgen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Testpflicht in Pflegeheimen und Kliniken
Zum Schutz insbesondere der vulnerablen Personengruppen ist es enorm wichtig, dass Infektionen so früh wie möglich erkannt werden. Seit dem 18. November 2021 müssen alle Personen, die Pflegeheime und Kliniken betreten, einen negativen PCR-Test- oder Schnelltest-Nachweis vorzeigen können. Diese Regelung gilt auch für Geimpfte und Genesene. Personen, die geimpft oder genesen sind, erhalten den Test kostenfrei.
Auch geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen regelmäßig ein negatives Testergebnis vorweisen. Diese Tests können auch als Selbsttest durchgeführt werden.
Gut zu wissen: Ab dem 16. März 2022 gilt zudem eine einrichtungsbezogene Impfpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen.
Influenza-Impfung: Doppelt geschützt durch den Winter – Grippe- und COVID-19-Impfung kann gleichzeitig verabreicht werden
Wenn durch eine Grippeschutzimpfung weniger Menschen schwer an Influenza erkranken, haben Krankenhäuser, Gesundheitsämter und Praxen mehr Kapazitäten – auch für COVID-19-Erkrankte. Wie üblich sollte die Influenza-Impfung im Spätherbst von Mitte Oktober bis Mitte Dezember erfolgen. Die STIKO empfiehlt die Impfung vor allem für Risikogruppen – dazu zählen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen. Medizinisches Personal oder Menschen in Einrichtungen mit viel Publikumsverkehr haben ebenfalls ein erhöhtes Risiko, sich anzustecken, und sollten sich gegen die echte Grippe impfen lassen. Die Grippe-Schutzimpfung kann zusammen mit der Corona-Schutzimpfung – also auch der Auffrischungsimpfung – verabreicht werden.
Weiteres zur Grippe-Schutzimpfung erfahren Sie hier.
So gestalten Sie ein erfolgreiches Impfgespräch
Eine erfolgreiche Impfkampagne und deren Fortsetzung gelingt nur mit Hilfe der medizinischen und pflegerischen Fachkräfte in Krankenhäusern, in Pflegeeinrichtungen und im öffentlichen Gesundheitsdienst sowie in der ambulanten Versorgung. Der persönliche Austausch ermutigt Patientinnen und Patienten und kann ihre Impfbereitschaft erhöhen. Ein vertrauensvolles ärztliches Beratungsgespräch bildet eine fundierte Grundlage für eine informierte und sichere Entscheidung. Hier erfahren Sie mehr zum Thema Risikoabwägung bei der Corona-Schutzimpfung mit und für zu impfende Personen.
Für weitere Informationen zur Impfberatung laden Sie die kostenlose STIKO-App des
Robert Koch-Instituts herunter. Die Anwendung richtet sich speziell an impfende Ärztinnen und Ärzte sowie ans Fachpersonal im Gesundheitswesen. In der App sind auch Informationen zu den Impfstoffen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema abrufbar.
Hier finden Sie weitere Informationen rund um die Impfung:
- Hilfreiche Links und weiterführende Informationen finden Sie in unseren ständig aktualisierten FAQs.
- Unser Partner Pflegenetzwerk Deutschland bietet regelmäßig Digitale Pflegedialoge an, bei denen sich Angehörige der Pflegeberufe zu einem virtuellen Dialog treffen können. Hier finden Sie die nächsten Termine.
- Unterstützung für Pflegekräfte in der arbeitsintensiven und anstrengenden Pandemie-Zeit finden Sie in der Rubrik ‚Helfende Hände‘. Hier bieten Initiativen, Unternehmen und Ehrenamtliche bieten hier Unterstützung an.
- Den Informations-Leitfaden für Pflegepersonal, Betreuerinnen und Betreuer sowie Angehörigen von Pflegebedürftigen finden Sie hier.
AHA+A+L-Formel anwenden und das Miteinander pflegen
Um den Pflegealltag so sicher wie möglich zu gestalten, gilt die allgemein gültige AHA+A+L-Formel, die neben der Corona-Schutzimpfung den bislang besten Schutz vor COVID-19 darstellt: Abstand halten, Hygieneregeln beachten, im Alltag Maske tragen, Corona-Warn-App nutzen und regelmäßig lüften. Auch pflegende Angehörige sollten im Umgang mit der pflegebedürftigen Person auf Hygieneregeln achten. Soweit vertretbar und möglich halten Sie Abstand, umarmen Sie sich nicht, fassen Sie sich nicht ins Gesicht. Idealerweise tragen Sie eine medizinische Maske oder eine Maske des Standards FFP2, FFP3, KN95 oder N95. Vor allem: Lüften Sie regelmäßig – Frischluft senkt das Infektionsrisiko. Bei aller Vorsicht sollte das Miteinander natürlich nicht zu kurz kommen: Informieren Sie die pflegebedürftige Person über die aktuelle Situation. Sprechen Sie auch über Sorgen und Ängste.
Auf vielfältige Beratungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige hinweisen
Für Angehörige kann die Notwendigkeit einer privaten Pflege einer oder eines Pflegebedürftigen während der Pandemie eine große Herausforderung darstellen.
Dabei gibt es für pflegende Angehörige umfangreiche Beratungsangebote. Beispielsweise das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegeversicherung unter der Rufnummer 030 / 340 60 66 – 02, das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums unter der Rufnummer 030 / 20179131 oder die Website der Telefon-Seelsorge. Weitere Unterstützungsangebote finden Sie auf der Seite „Wege zur Pflege“ – unter anderem zu Pflegeunterstützungsgeld oder zur Vereinbarung von Pflege und Beruf. Pflegebedürftige haben zudem Anspruch auf kostenlose Beratung durch ihre Pflegekasse oder in einem Pflegestützpunkt.
Aktuelle Veranstaltungen des Pflegenetzwerks Deutschland im Februar und März:
– Donnerstag, 24. Februar 2022, 16 Uhr
Mitarbeiterbindung durch gute Führung
Um eine langfristige Bindung gut ausgebildeter Mitarbeiter zu gewährleisten, spielen nicht nur Bezahlung, Kollegium und Dienstplangestaltung eine entscheidende Rolle. Auch die gute Führung durch Vorgesetzte und Geschäftsführung, die die Bedarfe ihrer Angestellten wahrnehmen und entsprechend reagieren, tragen zur Zufriedenheit und somit zur Bindung bei. David Thiele, Berater und Coach für Führungskräfte in der Pflege und im Pflegemanagement, kennt die Bedarfe und Hindernisse. Gemeinsam mit Ihnen möchte er darüber diskutieren, welche Maßnahmen entscheidend sind, um Mitarbeiterbindung durch gute Führung zu gewährleisten.
– Dienstag, 01. März 2022, 16 Uhr
__Psychische Belastung – Tipps und Beratung bei akuter Erkrankung __
Pflegekräfte sind großen Belastungen ausgesetzt. Wird das zu spät erkannt, kann das schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Deswegen kommt es darauf an, präventiv die psychische Gesundheit im Blick zu behalten. Doch auch bei akuten Erkrankungen gibt es Maßnahmen, die die Belastung abbauen und die psychische Gesundheit wieder stärken. Im Austausch mit Saskia Blömeke, Gesundheitspsychologin und Leitung Prevention bei der trivention GmbH, identifizieren wir im Praxisdialogfrühzeitige Anzeichen einer psychischen Erkrankung und beraten darüber, was die Gesundheit stärken und zeitnah für Entlastung sorgen kann.
– Mittwoch, 02. März 2022, 11 Uhr
Überlastung und posttraumatische Belastungsstörung – Wie erkenne ich Anzeichen bei mir oder im Team?
Wie erkenne ich bei mir selbst sowie meinen Kolleginnen und Kollegen eine Überlastung oder eine posttraumatische Belastungsstörung? Und wie lässt sich dem entgegenwirken? Gemeinsam mit Annette Weppelmann möchten wir mit Ihnen über den richtigen Umgang bei Überlastung – von der Früherkennung bis zur Versorgung – sprechen. Annette Weppelmann gehört zum Team Gesundheit der Initiative „Wertgeschätzt – Betriebliche Gesundheitsförderung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen“ im Auftrag der BKK.
– Donnerstag, 03. März 2022, 11 Uhr
Vereinbarkeit von Familie und Beruf – Gute Praxis am Beispiel der Humanitas Familie Liebau
Gute Arbeitsbedingungen sind der entscheidende Faktor im Wettbewerb um Fachkräfte. Dazu gehört auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Aber wie genau sieht Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Pflege aus? Die Humanitas Familie Liebau ist ein familiengeführter ambulanter Pflegedienst mit zwei Pflegeheimen und zwei Tagespflegen in Mühlhausen in Thüringen. Mit familienfreundlicher Dienstplangestaltung und flexiblen Strukturen haben sie gute Erfahrungen hinsichtlich der Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung gemacht. Zu Beginn der Pandemie gab es zudem Angebote der Kinderbetreuung vor Ort. In unserem Praxisdialog berichtet Leiterin und Geschäftsführerin Franziska Liebau von ihren Erfahrungen und freut sich auf den Austausch mit Ihnen.
– Donnerstag, 03. März 2022, 16 Uhr
Wie umgehen mit Impfverweigernden? – Auswirkungen auf den Pflegealltag
Mit der Corona-Schutzimpfung steht eine sehr wirksame Möglichkeit zum Schutz vor einer Infektion mit Covid-19 beziehungsweise einem schweren Krankheitsverlauf flächendeckend zur Verfügung, die einzelne Patientinnen und Patienten, deren Angehörige und auch einzelne Pflegekräfte noch immer nicht in Anspruch nehmen. Ab Mitte März 2022 gilt für Personal in Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Settings die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Wie kann man sich am besten darauf vorbreiten? Welche Schwierigkeiten, Lösungsansätze und Informationsangebote gibt es? Wie kann sich ein Team organisieren, wenn Kolleginnen oder Kollegen noch keinen ausreichenden Impfschutz nachweisen können? Und wie sollte man mit ungeimpften Bewohnerinnen und Bewohnern, Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen umgehen? Darüber möchten wir uns mit Ina Wasilkowski, Geschäftsführerin der Greizer Senioren- und Pflegeheim gGmbH in Sachsen, austauschen.
– Freitag, 04. März 2022, 12 Uhr
Wie kann man ehemalige Pflegekräfte über die #pflegereserve gewinnen?
Nicht wenige ehemalige Pflegekräfte haben das Berufsfeld aus unterschiedlichen Gründen verlassen – würden aber gerade in der Pandemie gerne helfen. Helfen möchten auch Freiwillige, die keine pflegerische Ausbildung haben, sei es beispielsweise bei der Essensausgabe oder am Empfang. Die Online-Plattform #pflegereserve bringt Pflegeeinrichtungen und Freiwillige zusammen. Auch die AWO Ulm Weststadt konnte über die #pflegereserve zusätzliches Personal gewinnen – ein Gewinn auf beiden Seiten. Gemeinsam mit Sabine Hindrichs, die die #pflegereserve mit aufgebaut hat, berichtet Einrichtungsleiter Ulrich Rommel aus der Praxis, wie die Pflegeteams konkret profitiert haben. Im Austausch mit Ihnen möchten sie den praktischen Nutzen der #pflegereserve für Einrichtungen und Freiwillige aufzeigen und mögliche Einsatzbereiche diskutieren.
– Mittwoch, 09. März 2022, 11 Uhr
Digitalisierung in der Pflege: Welche Angebote bieten kurzfristig Verbesserungen?
Die Digitalisierung ist längst auch für die Pflege eines der wegweisenden Zukunftsthemen und verspricht zahlreiche Verbesserungen in der Versorgung und Arbeitsorganisation. Dabei werden einige Verfahren derzeit noch erprobt, andere wiederum sind sehr kostenintensiv. Dr. Vanessa Kubek hat zur Digitalisierung in der Pflege geforscht und mit Kolleginnen und Kollegen dazu auch ein Buch veröffentlicht. Sie weiß, welche kurzfristige Unterstützung für eine bessere Arbeitsorganisation zielführend sind und mit welchen digitalen Transformationsvorhaben Pflegekräfte entlastet werden können. Tauschen Sie sich mit ihr in unserem Praxisdialog aus und teilen Sie Ihre Erfahrungen.
– Dienstag, 15. März 2022, 11 Uhr
Identität in der Pflege – geschlechter- und gendergerechte Betreuung in der Pflege
Gute Pflege bedeutet auch, die individuellen Bedürfnisse der Menschen zu berücksichtigen. Dazu zählt nicht zuletzt der gendergerechte Umgang über das klassisch binäre Rollenbild von „Mann“ und „Frau“ hinaus. Aber welche Besonderheiten bringen Personen, die sich selbst den LGBTQIA+ zuordnen, mit sich und welche Standards kann und sollte eine entsprechende geschlechter- und gendergerechte Betreuung in der Pflege leisten? Gemeinsam mit Dr. Barbara Stiegler, Diplompsychologin und Diplompädagogin, und Ihnen möchten wir dieser Frage nachgehen und diskutieren, wie entsprechende Bedarfe formuliert und umgesetzt werden können.
– Mittwoch, 16. März 2022, 16 Uhr
Impfpflicht in der Pflege – Wie umgehen mit ungeimpften Kolleginnen und Kollegen?
Mit der Corona-Schutzimpfung steht eine sehr wirksame Möglichkeit zum Schutz vor einer Infektion mit Covid-19 beziehungsweise einem schweren Krankheitsverlauf flächendeckend zur Verfügung, die einzelne Patientinnen und Patienten, deren Angehörige und auch einzelne Pflegekräfte noch immer nicht in Anspruch nehmen. Ab dem 16. März 2022 gilt für Personal in Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Settings die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Wie ist bei Ihnen die Umsetzung geplant? Welche Schwierigkeiten, Lösungsansätze und Informationsangebote gibt es? Und wie kann sich ein Team organisieren, solange Kolleginnen oder Kollegen noch keinen ausreichenden Impfschutz nachweisen können? Wir freuen uns Julia Neufeind, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Robert Koch-Institut im Fachgebiet Impfprävention, begrüßen zu dürfen. Gemeinsam mit Ihnen möchte sie sich über die Herausforderungen austauschen und Lösungsansätze entwickeln.
– Mittwoch, 23. März 2022, 11 Uhr
__Vorstellung des Modells zur Kompetenzkommunikation und Wertschätzung in der Pflege (KoWeP) __
Gesellschaftliche und individuelle Wertschätzung am Arbeitsplatz sind wichtig für die Arbeitszufriedenheit und Gesundheit der Angestellten, steigern die Berufsattraktivität und wirken sich dadurch positiv auf die Nachwuchsgewinnung aus. Entsprechend geht das Modell zur Kompetenzkommunikation und Wertschätzung in der Pflege (KoWeP) davon aus: Wenn die Beschäftigten in der Pflege ihre Kompetenz, Expertise und Professionalität, den Wert ihrer Tätigkeit und die positiven Aspekte des Pflegeberufs selbstverständlicher kommunizieren, dann verbessern sich auch die soziale Wertschätzung und die Voraussetzungen für gute Arbeitsbedingungen. Kurt-Georg Ciesinger, DAA Deutsche Angestellten-Akademie GmbH, und Dr. Paul Fuchs-Frohnhofen, Inhaber und Direktor der MA&T Sell & Partner GmbH, stellen das KoWeP-Modell vor und möchten sich anschließend dazu mit Ihnen austauschen. Die Ergebnisse der Diskussion werden in künftige Schulungen zu KoWeP einfließen.
– Freitag, 25. März 2022, 11 Uhr
Förderung von Pflegenetzwerken
Die Pflegeversicherung fördert die Gründung von regionalen Pflegenetzwerken nach § 45c Absatz 9 SGB XI, um Pflegebedürftige noch besser zu versorgen und ihre Angehörigen und Pflegepersonen zu unterstützen. Doch was braucht es für ein Pflegenetzwerk? Wann greift die Förderung? Und wann ist eine Antragstellung sinnvoll? Darüber möchten sich Andrea Kaufmann, Referentin für sozialräumliche pflegerische Versorgungsstrukturen, und Katharina Wiegmann, Projektleitung bei der Fachstelle Altern und Pflege im Quartier im Land Brandenburg (FAPIQ), mit Ihnen austauschen – in unserem ersten Dialog zur Förderung von Pflegenetzwerken.
– Donnerstag, 31. März 2022, 11 Uhr
Vereinbarkeit von Familie und Beruf – (Finanzielle) Unterstützungsmöglichkeiten bei der Kinderbetreuung
Gute Arbeitsbedingungen sind der entscheidende Faktor im Wettbewerb um Fachkräfte. Dazu gehört auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das zeigte nicht zuletzt die große Resonanz auf das Projekt der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung „Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf – GAP“. Aber wie genau sieht Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Pflege aus? Und welche (finanziellen) Unterstützungsmöglichkeiten gibt es? In unserem Praxisdialog sprechen wir mit Thomas Maier, Referent im Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“ der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), darüber, wie gelungene Vereinbarkeit von Familie und Beruf heute aussieht. Melden Sie sich an und diskutieren Sie mit. Für kleine und mittelständische Unternehmen hat das Netzwerkbüro ein Checkheft zur familienorientierten Personalpolitik herausgegeben.
Anmeldungen erfolgen per E-Mail an: praxisdialog@pflegenetzwerk-deutschland.de
Mehr Informationen zu den Veranstaltungen des Pflegenetzwerkes finden Sie hier.